Weitere Leistungen
Bei festgestelltem Bedarf bzw. Anspruch können Sie auch weitere Leistungen erhalten:
- Mehrbedarf bei Schwangerschaft, für Alleinerziehende, bei Behinderung, für medizinisch begründete kostenaufwändige Ernährung oder bei unabweisbaren, laufenden, besonderen Bedarfen (§ 21 SGB II),
- Einmalige Leistungen für Erstausstattungen für Bekleidung, auch bei Schwangerschaft und Geburt, Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte (§ 24 SGB II),
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung,
- Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II).