Informationsfreiheitsgesetz
Das Jobcenter München ist als öffentliche Stelle des Bundes dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verpflichtet. Das IFG gewährt allen Bürgerinnen und Bürgern ein Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Bundes und Einsicht in deren Verwaltungsvorgänge. Grundlage hierfür ist § 11 Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Das IFG will öffentliches Verwaltungshandeln für Bürgerinnen und Bürger transparent und nachvollziehbar machen und so das Vertrauen zwischen Staat und Bürger/-innen stärken. Damit Sie sich künftig unkompliziert über Verfahren und Verwaltungsrichtlinien informieren können, wird das Jobcenter München seine Homepage immer auf dem aktuellen Stand halten und dort Zug um Zug weitere Informationen einstellen.
Das Organigramm des Jobcenter München finden Sie hier.
Den Aktenplan des Jobcenters finden Sie hier.
Für das Jobcenter verbindliche Weisungen der Landeshauptstadt München zu den Kosten der Unterkunft und zu verschiedenen Aspekten des Bildungs- und Teilhabepakets finden Sie hier.
Weitergehende für das Jobcenter geltende Regelungen der Agentur für Arbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit abrufbar:
Regelungen der Agentur für Arbeit
Fachliche Hinweise der Agentur für Arbeit zum Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) – finden Sie hier.
Ergänzende Weisungen des Jobcenter München:
Ergänzende Weisungen aus dem Bereich Markt und Integration:
Ergänzende Weisungen Leistungsgewährung:
Ein Inhaltsverzeichnis zu den ergänzenden Weisungen des Jobcenters München für die Leistung finden Sie hier:
170804_Inhaltsverzeichnis_Weisungen_Leistung_IFG
Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten § 34 SGB II
Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten § 34 SGB II_Unterseite
Ersatzansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen § 34a SGB II
Pfändung, Überweisung, Insolvenzverfahren
Pfändung, Überweisung, Insolvenzverfahren_Insolvenzverfahren
Pfändung, Überweisung, Insolvenzverfahren_Pfändungen
Falls Sie einzelne Weisungen als pdf erhalten wollen, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Ansprechpartnerin des Jobcenters München.
Ansprechpartner
Sie haben Fragen zu Ihrem Recht auf Informationsfreiheit? Ihre Ansprechpartnerin im Jobcenter München ist die behördliche Beauftragte für den Datenschutz und für Angelegenheiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Sie unterstützt Sie gerne bei Ihren Anliegen und Fragen.
Behördliche Datenschutzbeauftragte und Ansprechpartnerin für Angelegenheiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz:
Brigitta Siepmann
Post:
Jobcenter München
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Orleansplatz 11
81667 München
Tel.: 089 – 45 355 1060
E-Mail: Jobcenter-Muenchen.Datenschutz@jobcenter-ge.de
Weitere Informationen zu Ihrem Recht auf Information in den Jobcentern finden Sie hier – auf der Seite der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.