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Über uns

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Münchnerinnen und Münchner!

Herzlich willkommen auf der Internetseite des Jobcenter München! Wir sind zuständig für die Umsetzung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Hier finden Sie grundlegende Informationen rund um die Themen Arbeit und Ausbildung, Unterstützungsleistungen und Fördermöglichkeiten, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche.

Anette Farrenkopf, Geschäftsführerin

„Es ist mir ein großes Anliegen,
dass Sie von uns bürgernah und individuell auf Ihrem Weg begleitet und kompetent beraten werden.“

Anette Farrenkopf, Geschäftsführerin

News

Alle Neuigkeiten für Sie auf einen Blick.

Digitalisierung – ja gerne!

Der Kundenbeirat tagte wieder

15. April 2024

Am 20. März 2024 diskutierten die Mitglieder des Beirats der Kundinnen und Kunden im Jobcenter München sehr angeregt, wie sich die Nutzung von jobcenter.digital verbessern lässt.

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Telefonische Erreichbarkeit des Jobcenter München

Geänderte Öffnungszeiten unseres Service Centers

11. April 2024

Bitte beachten Sie: Die Öffnungszeiten unseres Service Centers haben sich geändert. Ab sofort erreichen Sie das Jobcenter München telefonisch unter 089 453550 montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr. Die frei gewordenen personellen Kapazitäten werden nun auf die anderen Tage verteilt, um hier die Erreichbarkeit und damit den Service für Sie zu erhöhen.

Job- und Ausbildungsplatzangebote aus der Münchner Innenstadt

Münchner CityBörse – am 25. April 2024 im Alten Rathaus

28. März 2024

Unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Dieter Reiter findet am 25. April 2024 im Alten Rathaus die CityBörse statt.

25 Unternehmen aus der Münchner Innenstadt bieten interessierten arbeitsuchenden Menschen attraktive Stellenangebote und Ausbildungsplätze an.

Die Branchenschwerpunkte bilden Handel und Verkauf, Hotellerie und Gastronomie

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Automatische Verlängerung des Aufenthaltstitels

Information für Geflüchtete aus der Ukraine

8. März 2024

Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab 01. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04. März 2025 verlängert.

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